So können Sie als Einnahmen-Ausgaben-Rechner noch heuer Steuern sparen !
Seit dem Veranlagungsjahr 2007 profitieren Einnahmen-Ausgaben-Rechner von einem Steuervorteil: dem Freibetrag für investierte Gewinne. Die attraktive Investitionsbegünstigung ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Eigenkapitalausstattung und das betriebliche Wachstum von kleineren Unternehmen: Für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern und pensionstauglicher Wertpapiere kann ein Steuervorteil von 10 Prozent, maximal 100.000 Euro, in Anspruch genommen werden. Übrigens ist sogar eine Kombination mit einer Vorsorgeversicherung möglich – so kann gleichzeitig für die eigene Pension vorgesorgt werden.
Steuerliche Themen sind im vierten Quartal besonders aktuell, denn das Gesamtjahr sowie die Gewinnerwartung können gut vorausgeschätzt und die Liquiditätssituation beurteilt werden. Auch steht bereits fest, ob es im Unternehmen heuer schon Investitionen gegeben hat, die in den Freibetrag eingerechnet werden können. Um diesen Steuervorteil nach § 10 EStG in Anspruch zu nehmen, muss die Wertpapier-Dotierung noch heuer erfolgen und auf einem inländischen Depot hinterlegt werden. Eine Nachdotierung ist nicht möglich beziehungsweise würde als Investition für das nächste Jahr gelten.
So schöpfen Sie die Freibetragsgrenze voll aus: Kombinieren Sie Investitionen in Wirtschaftsgüter, die im heurigen Jahr erforderlich sind, mit Investitionen in geförderte, pensionstaugliche Wertpapiere. Je nach Risikobereitschaft können Sie hier natürlich aus verschiedenen Wertpapiervarianten wählen.
Den Freibetrag können natürliche Personen in Anspruch nehmen, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Bei Mitunternehmerschaften – wie etwa einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht – die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können nur die Gesellschafter den Freibetrag bei ihrem Gewinnanteil laut Beteiligungsquote nutzen. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater, wie Sie die steuerliche Förderung am besten für Sie und Ihr Unternehmen nutzen können.
Über nähere Details sowie individuelle Möglichkeiten informiert Sie Ihr Firmenkundenbetreuer der VKB-Bank gerne in einem persönlichen Gespräch.
