Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft
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Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft

Für die Neuanschaffung von Maschinen und Geräten kann ein  zinssubventionierter Agrarinvestitionskredit beantragt werden.

Zu den förderbaren Maßnahmen zählen

  • Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte (nur Neumaschinen, keine Gebrauchtmaschinen) für die Außenwirtschaft wie z.B.: Mähwerke und Heuwerbemaschinen, Lade- und Erntewagen, Pressen und Wickelmaschinen
  • Geräte zur organischen Düngerausbringung, Bodenbearbeitungsgeräte insbesondere auch für die bodenschonende Bodenbearbeitung
  • Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung

Ausgenommen sind: Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Mähdrescher und sonstige selbstfahrende und gezogene Erntemaschinen.

Das Land Oberösterreich gewährt einen AIK für maximal 70 Prozent der anerkennungsfähigen Anschaffungskosten (exkl. Umsatzsteuer) bis zu einer maximalen Kredithöhe von 25.000 Euro. Die Laufzeit beträgt generell fünf Jahre. Die Kredituntergrenze beträgt 10.000 Euro.
Der Zinsenzuschuss zum AIK beträgt 36 Prozent des dem Kreditnehmer verrechneten Bruttozinssatzes.
Der maximale förderbare Bruttozinssatz ist mit 4,50 Prozent p.a. begrenzt.

Achtung: Es können nur Kosten bzw. Rechnungen (Rechnungs-, Zahlungs- und Lieferdatum) anerkannt werden, die nach der Bewilligung durch die Förderungsabwicklungsstelle anfallen. Die Antragstellung hat vor der Durchführung einer Investitionsmaßnahme zu erfolgen.