Zu den förderbaren Maßnahmen zählen beispielsweise
Die Mindestinvestitionskosten von 10.000 Euro pro Vorhaben sind innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren kombinierbar.
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Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitäts- Hygiene- und Umweltbedingungen liegen die Mindestinvestitionskosten bei 5.000 Euro.

